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Krankenversicherungen für Studierende

Angebote für private und gesetzliche Krankenversicherungen für Studierende in Deutschland.

Studierende können sich nur in Ausnahmefällen privat krankenversichern.

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GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG

Alle Studierenden an deutschen Hochschulen und Praktikanten müssen gesetzlich versichert sein. Ohne Bescheinigung einer Krankenversicherung, kann man sich nicht immatrikulieren.

Wenn du als ausländischer Studierender bei einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland eingeschrieben bist, musst du dich bis zur Vollendung deines 30. Lebensjahres gesetzlich krankenversichern (d.h. bis zu deinem 30. Geburtstag oder bis zum 14. Hochschulsemester)

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

Schüler/-innen, Sprachschüler/-innen, in vorbereitende Sprachkurse eingeschriebene Studierende, Auszubildende, Stipendiaten und Stipendiatinnen & Doktoranden und Doktorandinnen sind in erster Linie berechtigt, sich privat zu versichern.

Ausländische Studierende, die, aus welchem Grund auch immer, privat versichert und unter 30 Jahre alt sind, müssen bei einer gesetzlichen Krankenversicherung eine sog. “Freistellung von der gesetzlichen Versicherungspflicht” einholen. Danach ist es nicht mehr möglich, sich gesetzlich zu versichern.

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PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

Schüler/-innen, Sprachschüler/-innen, in vorbereitende Sprachkurse eingeschriebene Studierende, Auszubildende, Stipendiaten und Stipendiatinnen & Doktoranden und Doktorandinnen sind in erster Linie berechtigt, sich privat zu versichern.

Ausländische Studierende, die, aus welchem Grund auch immer, privat versichert und unter 30 Jahre alt sind, müssen bei einer gesetzlichen Krankenversicherung eine sog. “Freistellung von der gesetzlichen Versicherungspflicht” einholen. Danach ist es nicht mehr möglich, sich gesetzlich zu versichern.

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DIE ANMELDUNG

In Deutschland bekommst du nicht automatisch eine Versichertenkarte, wenn du studierst. Du musst dich erst bei einer Krankenkasse anmelden (Verband deutscher Krankenkassen). Als Studierender musst du deiner Hochschule mitteilen, welche Versicherung du gewählt hast

Wenn du noch keine Adresse in deutschland hast, kannst du kein Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung werden. Laut Gesetz musst du dich erst Anmelden. Sobald du angemeldet bist, kannst du dich versichern.

Fülle dein Anmeldeformular aus

Registriere dich jetzt und fülle das Anmeldeformular aus, um in Deutschland anzukommen.

EUROPÄISCHE KRANKENVERSICHERUNGSKARTE (EHIC)

Wenn du aus der EU oder aus dem Europäischen Wirtschaftsraum stammst, unter 30 Jahre alt bist (bis zu deinem 30. Geburtstag oder zum 14. Hochschulsemester) und eine EHIC besitzt, kannst du von der Krankenversicherungspflicht freigestellt werden. Dafür musst du einen Nachweis über eine Krankenversicherung aus deinem Herkunftsland erbringen. Nähere Informationen zu den genauen Konditionen musst du bei deiner Krankenkasse in deinem Herkunftsland erfragen.

Du musst dich bei einem der gesetzlichen Versicherungsverbände mit der EHIC registrieren. Der Verband stellt dann eine Bestätigung für die Immatrikulation an der Hochschule aus.

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EUROPÄISCHE KRANKENVERSICHERUNGSKARTE (EHIC)

Wenn du aus der EU oder aus dem Europäischen Wirtschaftsraum stammst, unter 30 Jahre alt bist (bis zu deinem 30. Geburtstag oder zum 14. Hochschulsemester) und eine EHIC besitzt, kannst du von der Krankenversicherungspflicht freigestellt werden. Dafür musst du einen Nachweis über eine Krankenversicherung aus deinem Herkunftsland erbringen. Nähere Informationen zu den genauen Konditionen musst du bei deiner Krankenkasse in deinem Herkunftsland erfragen.

Du musst dich bei einem der gesetzlichen Versicherungsverbände mit der EHIC registrieren. Der Verband stellt dann eine Bestätigung für die Immatrikulation an der Hochschule aus.

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BProtected ist ein zertifizierter, unabhängiger & erfahrener Versicherungsanbieter für kundenfreundliche und persönliche Beratung bezüglich aller Aspekte der deutschen Krankenversicherung. Sie können dir helfen, die für dich und dein Budget passende Option zu finden.